Wir beraten unsere Mandanten bei Fragen der außerbörslichen Unternehmensfinanzierung.
Dazu gehören:
- Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen,
- Akquisitionsfinanzierungen (z.B. Unternehmens- und Immobilientransaktionen),
- mezzanine Finanzierungsinstrumente (stille Gesellschaften, Wandeldarlehen, Genussrechtskapital),
- Strukturierung alternativer Investmentfonds,
- Bankenfinanzierung,
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle,
- Aufsichtsrecht,
- Finanzrestrukturierungen,
- allgemeines Bank- und Kapitalmarktrecht,
- kapitalmarktrechtliche Haftung.
In den genannten Bereichen beraten wir einerseits bei der Strukturierung der Finanzierung und andererseits gestalten und verhandeln wir die Vertragsdokumente (z.B. Beteiligungs- und Transaktionsverträge, Kreditverträge, Sicherheitenverträge).