Wir haben langjährige Erfahrungen in der Beratung sowohl von gemeinnützigen als auch von privatnützigen Stiftungen (Familienstiftungen) sowie deren Organmitglieder.
Im Bereich des Stiftungs-/Gemeinnützigkeitsrechts unterstützen wir Sie u.a. bei:
- der Einbindung von Stiftungen in die Nachfolgelösungen (unternehmensverbundene Stiftungen),
- der Rechtsformwahl (gemeinnützige Stiftung vs. gemeinnütziger Verein/gemeinnützige GmbH, selbständige Stiftung vs. unselbständige Stiftung, Sonderformen von Stiftungen wie Stiftung & Co. KG, Doppelstiftung),
- der Errichtung von Stiftungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen (Entwurf und Abstimmung von Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft mit der Aufsichts- und Finanzbehörde),
- der Einholung von Genehmigungen der Aufsichtsbehörde bei bestimmten Stiftungsgeschäften oder z. B. bei Satzungsänderungen,
- der Klärung von Streitigkeiten zwischen Stiftungsorganen,
- Haftungsfällen von Stiftungsorganen,
- der Beantwortung von gemeinnützigkeits- und spendenrechtlichen Fragen,
- Fragen des internationalen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts,
- der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen im Stiftungsrat, Beirat etc.