Werz Kreis

Stiftungen

Wir haben langjährige Erfahrungen in der Beratung sowohl von gemeinnützigen als auch von privatnützigen Stiftungen (Familienstiftungen) sowie deren Organmitglieder.

Im Bereich des Stiftungs-/Gemeinnützigkeitsrechts unterstützen wir Sie u.a. bei:
 
  • der Einbindung von Stiftungen in die Nachfolgelösungen (unternehmensverbundene Stiftungen),
  • der Rechtsformwahl (gemeinnützige Stiftung vs. gemeinnütziger Verein/gemeinnützige GmbH, selbständige Stiftung vs. unselbständige Stiftung, Sonderformen von Stiftungen wie Stiftung & Co. KG, Doppelstiftung),
  • der Errichtung von Stiftungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen (Entwurf und Abstimmung von Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft mit der Aufsichts- und Finanzbehörde),
  • der Einholung von Genehmigungen der Aufsichtsbehörde bei bestimmten Stiftungsgeschäften oder z. B. bei Satzungsänderungen,
  • der Klärung von Streitigkeiten zwischen Stiftungsorganen,
  • Haftungsfällen von Stiftungsorganen,
  • der Beantwortung von gemeinnützigkeits- und spendenrechtlichen Fragen,
  • Fragen des internationalen Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts,
  • der Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen im Stiftungsrat, Beirat etc.
Werz Kreis Kanzlei
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage