In unseren Kompetenzbereichen beraten und vertreten wir auch Privatpersonen. Dazu gehört insbesondere die rechtliche und steuerliche Beratung bei der Vermögensstrukturierung und der Vermögensverwaltung.
Für Privatpersonen werden wir z. B. in folgenden Fällen tätig:
- Beratung bei Aufbau eines Family Offices, laufende Beratung von Family Offices bei rechtlichen und steuerlichen Themen,
- bei der strategischen Planung sowie der rechtlichen und steuerlichen Optimierung nationaler bzw. internationaler Vermögensnachfolgen (z. B. Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge, letztwillige Verfügungen, Pflichtteilsverzichtsverträge),
- bei erbrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnisansprüchen),
- bei Erbauseinandersetzungen,
- als Testamentsvollstrecker,
- bei Maßnahmen des Vermögensschutzes (Asset Protection),
- Ausarbeitung von Eheverträgen,
- bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung des liquiden und Immobilienvermögens,
- Einsatz von Lebensversicherungen in die Vermögensstrukturierung und bei der Nachfolge,
- rechtliche und steuerliche Prüfung von Finanzprodukten,
- bei der Vertretung bei Nachdeklarationen,
- bei der Vertretung in steuerlichen Verfahren (Einspruchsverfahren, finanzgerichtliche Verfahren).