Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Ralf Stefan Werz (Jahrgang 1968) berät seit über 25 Jahren Familienunternehmen, vermögende Privatpersonen, Family Offices und Stiftungen in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten.
Dr. Werz hat Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften und Philosophie in Tübingen und München studiert. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 1995 und dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 1998 jeweils in München war er zunächst fast sechs Jahre in der Rechts- und Steuerabteilung einer größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig. Berufsbegleitend schrieb Dr. Werz in dieser Zeit seine steuerrechtliche Dissertation „Verlustverrechnungsbeschränkungen im Lichte der Verfassung“ (Promotion 2002) und absolvierte das Steuerberaterexamen (2004).