Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in sämtlichen Teilbereichen des Gesellschaftsrechts. Unser Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Beratung und Vertretung von Gesellschaftern bei:
Unternehmensgründungen (auch Start-Ups),
Unternehmenskäufen (M&A),
Unternehmensnachfolge und bei
streitigen Auseinandersetzungen in den Rechtsbeziehungen Gesellschaft / Gesellschafter / Organmitglieder
(gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, Corporate Litigation).
Daneben beraten und vertreten wir auch Gesellschaften und deren Organmitglieder
(Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung) in folgenden Fällen:
laufende gesellschaftsrechtliche Beratung von Kapitalgesellschaften (insbesondere AG und GmbH)
und Personengesellschaften (insbesondere GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG),
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
Unternehmensfinanzierung (insbesondere Venture Capital / Private Equity),
Konzerne und Unternehmensgruppen,
Um- und Restrukturierungen, insbesondere Umwandlungen,
Unternehmenskrise, Unternehmenssanierung und Insolvenz,
Managementhaftung und D&O-Versicherungsrecht,
Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.