Werz Kreis berät vorwiegend inhabergeführte Unternehmen und Familienunternehmen jeder Größe, dazu Stiftungen, Privatpersonen bzw. deren Family Offices sowie Unternehmen aus dem Finanzsektor, wie z.B. Banken, Versicherungen und Investoren. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht, dem Steuerrecht, dem Erbrecht und Stiftungsrecht sowie der Unternehmens-Finanzierung. In den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht.
Beratung unserer Mandanten in sämtlichen erb- und stiftungsrechtlichen Fragestellungen.